Um am Gewinnspiel zum Tag der offenen Tür des TUM Klinikums am 5. Juli 2025 teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Einwerfen der ausliegenden Fragekärtchen in die dafür vorgesehenen Sammelboxen an den Ein- und Ausgängen zum TUM Klinikum notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums (5.7.2025, 10:00 bis 15:00 Uhr) möglich. Nach Teilnahmeschluss werden keine ausgefüllten Fragekärtchen mehr berücksichtigt.
Pro teilnehmender Person nimmt nur eine übermittelte Anmeldung pro Person am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere E-Mail-Adressen/Telefonnummern zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitarbeitende des Veranstalters beschränkt. Teilnahmeberechtigt sind zudem Besucherinnen und Besucher, Begleitpersonen und Studierende.
Sollte ein/e Teilnehmer/in in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende drei Preise werden vergeben:
1. Preis: Geschenkgutschein von Käfer im Wert von 80 Euro
2. Preis: Geschenkgutschein von Käfer im Wert von 80 Euro
3. Preis: Geschenkgutschein von Käfer im Wert von 80 Euro
Die Ermittlung der drei Gewinnerinnen/Gewinner erfolgt bis zum 18. Juli im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen teilnehmenden Personen. Die Gewinnerinnen und Gewinner der Verlosung werden umgehend per E-Mail oder telefonisch – über die von ihnen selbst angegebenen Daten – über den Gewinn informiert. Im Falle einer Unzustellbarkeit oder Nichterreichbarkeit ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinnerinnen oder Gewinner oder an den/die gesetzliche/n Vertreter/in des/der minderjährigen Gewinners/Gewinnerin nach deren persönlicher Legitimation. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Die Übergabe der Gewinne erfolgt nach Einladung der Gewinnerinnen und Gewinner zu einem vereinbarten Termin am TUM Klinikum.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des/r Gewinner/in.
Meldet sich der/die Gewinner/in nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von sieben Tagen nicht, wird der Gewinn auf eine/n andere/n Teilnehmer/in übertragen werden, welche/r erneut per Zufallsprinzip gelost wird. Der Rechtsweg in Bezug auf das Gewinnspiel ist ausgeschlossen.