DISCOVER-Studien
Sie werden über den 12-monatigen Zeitraum der Studien - neben Ihrem jetzt behandelnden Arzt - von führenden Schmerzmedizinern in dem für Sie nächstgelegenen Studienzentrum mit behandelt. In diesem Zeitraum sind sieben Visiten bei ihrem Studienarzt vorgesehen.
Das Cannabis-basierte Prüfpräparat AP707 wird als Mundspray unter die Zunge gegeben und dabei sehr effektiv vom Körper aufgenommen. Das Medikament ist nachweislich besser verträglich als bestehende Cannabis-Anwendungsformen Dies haben wissenschaftliche Studien des Herstellers Apurano Pharmaceuticals GmbH gezeigt (Lorenzl et al., 2021)
Das Prüfpräparat ist bereits seit Dezember 2019 für Patientinnen und Patienten als Rezepturarzneimittel in ausgesuchten Apotheken verfügbar, kann damit verschrieben werden und ist an vielen Patient*innen erfolgreich angewendet worden. Was fehlt, ist die Zulassung als Fertigarzneimittel, das als Medikament für jede*n Patientin/Patienten überall in der Apotheke verfügbar ist. Daher jetzt die DISCOVER-Studien.
Das Ziel der Zulassungsstudien DISCOVER ist die Erforschung der Wirksamkeit und Verträglichkeit des Cannabis-basierten Prüfpräparates AP707, um mit diesen Ergebnissen eine Marktzulassung und Erstattungsfähigkeit ohne Kostenübernahmeantrag für alle chronischen Schmerzindikationen zu erlangen.
Sie sind für eine Teilnahme geeignet, wenn Sie an einer der folgenden Beschwerden leiden:
- Schmerzen nach einer Operation oder nach einem Unfall, bei dem Nerven verletzt wurden
- Schmerzen durch Nervenschädigungen ausgelöst durch Diabetes (Polyneuropathie)
- Zentrale Schmerzen, wie z.B. aufgrund einer Rückenmarksverletzung, Multipler Sklerose, Phantomschmerzen, Schmerzen nach Schlaganfall u.a.
- Rückenschmerzen
Bitte füllen Sie in diesem Fall den Fragebogen für Interessenten aus.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen durch Spezialisten des Universitätsklinikums rechts der Isar der Technischen Universität München werden Sie kontaktiert und gemeinsam mit Ihnen das geeignete Studienzentrum ausgewählt.
Die von Ihnen gemachten Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden erfüllt.