Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir wissen, wie wichtig Besuche für das Wohlbefinden und die Genesung von Patient*innen sind. Daher sind diese ab sofort auch wieder ohne Einschränkung der Besucherzahl möglich. Wir bitten Sie aber auch weiterhin, bei Ihrem Besuch einige Regeln zu beachten:
- Besuche sind in der Regel zwischen 13 und 20 Uhr möglich.
- Für Besucher*innen und Begleitpersonen besteht bis zum 7. April 2023 eine gesetzliche FFP2-Maskenpflicht - auch in Patientenzimmern.
- Ab 1. März 2023 gilt für Besucher*innen und Begleitpersonen keine Testpflicht mehr.
Stand: 01.03.2023