Schulung Verordnungswesen

28.11.2018 [/] 15:00 - 16:00
Referent: 

Frau Barbara Krell-Jäger, Frau Marion Holzner

Kassenärztliche Vereinigung Bayern

 

Veranstaltungsort: 

Hörsaal C

Veranstaltungsdetails: 

Rezepte, AU, Heil- und Hilfsmittel

Im Rahmen des Entlassmanagements ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, Rezepte und Verordnungen auszustellen sowie eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. So dürfen sie Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpfl ege und Heilmittel. Im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung und somit die gleichen leistungsrechtlichen Vorgaben und Wirtschaftlichkeitsbestimmungen, die von den Vertragsärzten zu berücksichtigen sind.

Detaillierte Informationen zum Nachlesen finden Sie auch im QM-Intranet: „MRI_MI_Entlassmanagement_KBV_Empfehlungen_Verordnungen“

Folgende Inhalte werden vermittelt:

 Grundlagen des Verordnungswesens

 Rechtliche Aspekte und mögliche wirtschaftliche Folgen

 Ausstellen von Rezepten, AU sowie Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements

 Beantwortung Ihrer Fragen

Alle Infos finden Sie im Flyer.

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